Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen (insbesondere Planung, Lieferung und Montage von Photovoltaikanlagen, Speichersystemen sowie allgemeine Elektroinstallationen und Reparaturen), die zwischen der LMV Solar & Montage UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden. (2) Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. (2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme des Angebots (auch per E-Mail) oder durch die Bestätigung des Auftrags durch den Auftragnehmer zustande. (3) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Planung notwendigen Unterlagen (Fotos von Zählerschränken, Baupläne, Lastprofile) digital zur Verfügung.
§ 3 Zahlungsbedingungen & Material-Vorkasse
(1) Der Auftragnehmer behält sich vor, insbesondere bei umfangreichen Materialbeschaffungen (z.B. PV-Komponenten, Zählerschränke), eine Vorkasse in Höhe von bis zu 100 % des Materialanteils zu verlangen. (2) Sofern eine Vorkasse vereinbart wurde, ist der Auftragnehmer erst nach vollständigem Zahlungseingang zur Bestellung der Komponenten und zur Aufnahme der Arbeiten verpflichtet. (3) In Fällen, in denen keine Vorkasse verlangt wurde (z.B. Kleinstreparaturen oder Bestandskunden), wird die gesamte Vergütung nach Abschluss der Arbeiten und Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. (4) Geleistete Anzahlungen oder Vorkassen werden in der Schlussrechnung explizit ausgewiesen und verrechnet.
§ 4 Leistungsumfang und Dokumentation
(1) Der Umfang der Leistungen umfasst die im Angebot beschriebenen Arbeiten nach den geltenden VDE-Normen. (2) Liefer- und Montagetermine sind Schätzwerte, es sei denn, sie wurden schriftlich als Fixtermin vereinbart. Verzögerungen durch Witterung (bei Außen- oder Dacharbeiten) oder Materialengpässe beim Großhandel hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. (3) Digitale Dokumentation: Die Dokumentation der erbrachten Leistungen erfolgt über digitale Arbeitsscheine der Software Bosch Office. Diese gelten als Nachweis für die ordnungsgemäße Ausführung und bilden die Grundlage für die Rechnungsstellung. Der Auftraggeber erhält diese Scheine automatisiert per E-Mail. Sie dienen als Nachweis für den Leistungszeitraum und die verbauten Komponenten.
§ 5 Ausschluss von Umtausch und Erstattung
(1) Da das benötigte Material (insbesondere elektrotechnische Einbaugeräte und PV-Komponenten) auftragsspezifisch für das Objekt des Auftraggebers bestellt und fest verbaut wird, ist ein Umtausch oder eine Erstattung nach dem Einbau ausgeschlossen. (2) Dies gilt nicht für berechtigte Mängelansprüche innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung.
§ 6 Gewährleistung und Arbeitsleistung bei Garantiefällen
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregeln. (2) Soweit über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantien (z.B. Leistungsgarantien für PV-Module oder Produktgarantien für Wechselrichter) in Anspruch genommen werden, weist der Auftragnehmer darauf hin, dass die hierfür anfallenden Arbeitskosten (Aus- und Einbau), Fahrtkosten sowie Prüfaufwände nicht Bestandteil der Herstellergarantie sind und dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber gewährleistet den freien Zugang zum Zählerplatz, den Verlegewegen und ggf. zum Dach. (2) Bei allgemeinen Elektroarbeiten (z.B. Sanierung) hat der Auftraggeber auf verdeckt liegende Leitungen (Wasser, Gas, fremde Stromkreise) hinzuweisen, sofern diese nicht aus den bereitgestellten Plänen ersichtlich sind. (3) Die Prüfung der statischen Eignung des Gebäudes für PV-Anlagen obliegt dem Auftraggeber.
§ 8 Datenschutz & Softwarenutzung
(1) Zur Projektabwicklung und Dokumentation nutzt der Auftragnehmer die Branchensoftware Bosch Office. Personenbezogene Daten und technische Fotos werden dort gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sicher verarbeitet. (2) Ergänzend gilt das separate „Informationsblatt zur Datenverarbeitung“.
(2) Einsatz eines KI-gestützten Sprachassistenten zur Entgegennahme eingehender Anrufe
Zur automatisierten Bearbeitung telefonischer Anfragen setzen wir den IONOS KI-Telefonassistenten ein. Dieser verarbeitet Gesprächsinhalte in unserem Auftrag, um Ihr Anliegen zu erfassen, weiterzuleiten oder zu beantworten. Dabei kommen automatische Spracherkennung (Speech-to-Text), semantische Analyse (Natural Language Processing) und ggf. Textgenerierung (Text-to-Speech) zum Einsatz.
Gesprächsinhalte können aufgezeichnet, transkribiert oder dokumentiert werden. Dies erfolgt nur, wenn Sie zu Beginn des Gesprächs entsprechend informiert wurden und das Gespräch fortsetzen. Sie können die Verbindung jederzeit beenden, um eine Verarbeitung zu vermeiden.
Verarbeitet werden insbesondere Ihre Äußerungen im Gespräch, technische Verbindungsdaten (Datum, Uhrzeit, Dauer) sowie ggf. freiwillig mitgeteilte Stammdaten wie Name oder Telefonnummer. Zudem werden Interaktionsdaten verarbeitet, etwa zur Gesprächsführung oder bei Abbrüchen.
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (zur Vertragsanbahnung oder -durchführung) und Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an effizienter und skalierbarer Kommunikation).
Zur technischen Umsetzung setzen wir Subdienstleister ein, insbesondere für Hosting, Spracherkennung und semantische Analyse. Dabei können personenbezogene Daten durch den Subdienstleister auch in die USA übermittelt werden. Grundsätzlich erfolgt dies auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses nach Art. 45 DSGVO, da die Dienstleister nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework zertifiziert sind. Fehlt ein solcher Beschluss, erfolgt die Übermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO und ergänzender Schutzmaßnahmen. Die Vorgaben der Art. 44 DSGVO werden eingehalten.
Zur Verbesserung der Sprachverarbeitung können pseudonymisierte Daten zu Trainingszwecken verwendet werden. Eine Rückverfolgung auf einzelne Personen ist dabei ausgeschlossen oder erheblich erschwert. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Sinne des Art. 22 DSGVO findet nicht statt.
Die Speicherung erfolgt nur so lange, wie es für die genannten Zwecke erforderlich ist. Anschließend werden die Daten automatisch gelöscht oder anonymisiert.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag (Material und Lohn) Eigentum der LMV Solar & Montage UG.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Auftragnehmers (Wienhausen/Celle), sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.